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Bei meiner Arbeit fühle ich mich wohl. Egal, bei welchem Wetter. Ob es draußen an der 40°-Marke kratzt oder Regen, Eis und Schnee „draußen“ zum unwirtlichsten Platz der Welt machen: Im Büro, da passt‘s (Klimaanlage und Heizung sei Dank). Nun ja, zumindest, wenn auch die Beleuchtung mitspielt. Denn wer bis in die Abendstunden schuftet und im Halbdunkeln versucht, die abgehefteten Dokumente im Ordner zu entziffern, dem brennen die Augen nicht nur vom Müde sein. Die Beleuchtung spielt eine wichtige Rolle beim effizienten Arbeiten. Sie entlastet die Augen und macht insgesamt alles einfacher.
Das ist so wichtig, dass Bürobeleuchtung genormt ist. Und auch, wer nicht im Großkonzern im Büro Unterlagen wälzt oder sich die Finger auf der Tastatur wundtippt, profitiert von den Normen der Bürobeleuchtung: beim Homeoffice. Oder bei jedem noch so kleinen Arbeitsplatz, an dem man zu Hause sitzt, Rechnungen abhakt oder einfach nur einen Brief schreibt.
Sie sitzen im Homeoffice? Dann können Sie etwas von der Bürobeleuchtung lernen. Müssen Sie aber nicht. Das ist der große Unterschied: Daheim sind Sie weitgehend frei bei der Auswahl Ihrer Büroleuchten. In einer Firma allerdings haben Sie sich nach bestimmten Normen zu richten. Die Beleuchtung von Büros ist in der europäischen Norm DIN EN 12464-1 geregelt. Zusätzlich gilt in Deutschland die ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) plus ASR A3.4. In einigen Ländern gelten zudem zusätzliche Anforderungen.
Verallgemeinernd gesagt, muss die Beleuchtung von Bildschirmarbeitsplätzen für alle (Seh-)Aufgaben geeignet sein, die an diesem Arbeitsplatz anfallen. Dazu zählen u. a. das Schreiben und Lesen am Bildschirm sowie das Schreiben und Lesen von Texten am Schreibtisch. Die Beleuchtungskriterien müssen entsprechend der Art der Tätigkeit, der Sehaufgaben und des Raumes bestimmt und die Büroleuchten und Bürolampen danach ausgewählt werden.
Was denn, Sie fragen sich, warum man auch zum Lesen und Schreiben von Texten auf dem Bildschirm eine zusätzliche Beleuchtung braucht? Wo doch der Bildschirm selbst leuchtet? Antwort: Weil ein zu großer Kontrast zwischen hellem Bildschirm und dunklem Raum die Augen belastet. Sie sehen: So detailliert kann man an die Beleuchtung herangehen (bzw. muss es im Falle der Bürobeleuchtung).
Licht an und fertig ist die Bürobeleuchtung? Schön wär‘s! Wenn man sich die Normen einmal genau anschaut und sieht, welche Gütemerkmale da so eine Rolle spielen, bemerkt man, wie umfangreich eine Beleuchtung wirklich sein kann.
Sie sind Privatnutzer? Na bestens, dann können Sie mitnehmen, was Sie wollen, und seinlassen, was Sie wollen.
Zu den Gütemerkmalen einer guten Bürobeleuchtung gehört u. a.:
Leuchtdichteverteilung
richtige Lichtfarbe
sehr gute Farbwiedergabe
Lichtrichtung
Vermeiden von Direkt- und Reflex-Blendungen
Vermeiden von Flimmern
Vermeiden großer Varianzen des Lichts in Niveau und Farbe
Bürolampen strahlen genau wie jede andere Lampe einen Lichtstrom ab, der sich in Lumen misst und die Helligkeit bezeichnet. Die Normen für Bürobeleuchtung allerdings sehen eine Berechnung der Beleuchtungsstärke vor. Diese bezeichnet das tatsächlich auf einer Fläche auftreffende Licht. Gemessen wird die Beleuchtungsstärke in Lux (lx). Ein Büroarbeitsplatz z. B. wird mit 500 lx als angemessen beleuchtet betrachtet.
Im privaten Bereich dagegen sollten Sie (weil Sie Lux ja nicht so einfach berechnen können), trotzdem mit dem Lumen-Wert arbeiten, den Sie bei jedem Leuchtmittel und jeder LED-Leuchte (mit fest verbautem Leuchtmittel) im Shop angegeben finden.
Als Richtwert können Sie z. B. bei einer guten Schreibtischleuchte auf einen Lichtstrom von etwa 500 Lumen achten. Bei größeren Lichtströmen empfehlen wir Ihnen, auf einen integrierten Dimmer zu achten (im Shop zu erkennen an den Zeilen „Dimmbar“ und „Dimmer enthalten“). Dann können Sie die Helligkeit an das eigene Empfinden anpassen. Wie gesagt: Hier entscheidet keine Norm für Sie – Sie selbst entscheiden!
Blendende Büroleuchten stören! Denken Sie zum Vergleich nur einmal daran, Sie würden im Wohnzimmer auf der Couch entspannen wollen und ständig in das offene Leuchtmittel eines Deckenstrahlers blicken. Genauso störend wirken Blendungen im Büro. Hier unterscheidet man physiologische und psychologische Blendung.
Physiologische Blendung bewirkt das Herabsetzen der Sehfunktion. Sie wird zum Beispiel durch Blick in die Sonne oder Scheinwerfer verursacht.
Psychologische Blendung ist ein subjektives Störempfinden. Ob eine Bürolampe oder Büroleuchte als blendend empfunden wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese Faktoren gehen in die Bewertung der Blendung nach dem UGR-Verfahren ein.
Weitere Informationen gibt Ihnen gerne unsere Fachberatung unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Eine gute Bürobeleuchtung besteht aus mehr als dem beliebigen Montieren und Aufstellen von Büroleuchten. Eine gute Planung ist essenziell, um den Normen gerecht zu werden. Und damit Sie bei dieser doch sehr wichtigen Aufgabe nicht auf sich allein gestellt sind, hilft Ihnen bei Lichtprojekten dieser (und auch jeder anderen) Art unsere Fachberatung.
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